- Leitfäden
- Praxisleitfäden
- Anhang 51 AbwV
Praxisleitfaden Deponie
Anhang 51 AbwV bei Deponiesickerwasser
Anhang 51 der Abwasserverordnung regelt die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser aus der oberirdischen Ablagerung von Abfällen. Er ist ein relevanter Prüfrahmen für Deponiesickerwasser, aber keine automatische Genehmigungszusage. Diese Seite ordnet die wichtigsten Punkte für die Verfahrenswahl.
Das gilt jetzt
- Am Einleitpunkt gilt unter anderem eine CSB-Anforderung von 200 mg/l.
- Für Abwasser mit einem erwarteten Zulauf-CSB über 4.000 mg/l gilt statt des Konzentrationswerts eine 95%-Frachtminderung.
- Für PFAS existiert derzeit kein eigener Zahlenwert in Anhang 51.
- Die konkreten Einleitwerte und Überwachungspunkte legt die wasserrechtliche Erlaubnis für den Standort fest.
Für welche Abwässer Anhang 51 der Abwasserverordnung gilt
Anhang 51 betrifft Abwasser aus der oberirdischen Ablagerung von Abfällen, im Kern Deponiesickerwasser. Maßgeblich sind Herkunft und Zuordnung des Abwasserstroms sowie die Festlegungen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Andere Abwasserarten fallen unter ihre eigenen Anhänge; eine pauschale Übertragung der Werte ist nicht zulässig.
Welche Einleitwerte und Minderungsziele zählen
Zwei Bezugsgrößen sind für den CSB zentral und dürfen nicht vermischt werden:
| Situation | Anforderung |
|---|---|
| Regelfall am Einleitpunkt | 200 mg/l CSB |
| Zulauf-CSB voraussichtlich > 4.000 mg/l | 95 % Frachtminderung statt des Konzentrationswerts |
Daneben nennt der Anhang weitere Parameter und Überwachungsregeln. Welche Werte für einen Standort konkret gelten, ergibt sich aus der Erlaubnis und dem tatsächlichen Abwasserstrom.

Welche Analysedaten vor der Verfahrenswahl nötig sind
Bevor eine Behandlung ausgelegt wird, braucht es eine belastbare Zulaufanalytik: Leitfähigkeit, CSB, Ammonium, relevante Schwermetalle und Spurenstoffe sowie die Schwankungsbreite über die Zeit. Aus diesen Daten folgen Vorbehandlung, Membranauswahl, Rückgewinnungsziel und der zu erwartende Konzentratanfall.
Behandlung, Konzentrat und Entsorgungsweg gemeinsam prüfen
Umkehrosmose trennt Stoffe aus dem Wasserstrom und konzentriert sie in einer kleineren Restmenge. Das gilt auch für PFAS: Der Rückhalt ist hoch (Membranprozesse halten PFAS weitgehend zurück), aber die Stoffe sind damit nicht zerstört. Der Konzentratpfad (Aufkonzentrierung, Rückführung oder externe Verwertung) gehört deshalb von Anfang an in die Bewertung, nicht erst nach der Anlagenauswahl.

Pilotierung für die Genehmigungsplanung vorbereiten
Eine Pilotierung am realen Zulauf zeigt, welche Ablaufqualität und Rückgewinnung unter den konkreten Bedingungen erreichbar sind. Diese Daten stützen die Genehmigungsplanung deutlich besser als ein allgemeines Datenblatt und machen die spätere Anlage belastbar auslegbar.
Eine Pilotierung am realen Zulauf zeigt, welche Ablaufqualität und Rückgewinnung unter den konkreten Bedingungen erreichbar sind.
PrimärquelleAbwasserverordnung (AbwV), Anhang 51: Oberirdische Ablagerung von Abfällen, BMJ. Die standortkonkreten Einleitwerte ergeben sich aus der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die jeweils aktuelle Fassung ist maßgeblich. AbwV Anhang 51 (gesetze-im-internet.de)













▶
▶