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Praxisleitfaden Gebäude
Risikoabschätzung bei Legionellen nach TrinkwV
Wird in einer untersuchungspflichtigen Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen je 100 ml erreicht, beginnen für den Betreiber unverzüglich definierte Pflichten, von der Anzeige beim Gesundheitsamt bis zur Risikoabschätzung. Diese Seite ordnet die Schritte.
Das gilt jetzt
- Auslöser ist das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE je 100 ml, nicht erst eine „deutliche Überschreitung“.
- Pflichten des Betreibers: unverzügliche Anzeige beim Gesundheitsamt, Untersuchungen zur Ursachenklärung, Risikoabschätzung (§ 51 TrinkwV) und Maßnahmen zur Abhilfe.
- „Gefährdungsanalyse“ ist der vertraute frühere Begriff für dieselbe Aufgabe; die TrinkwV spricht heute von der Risikoabschätzung.
- Maßnahmen müssen auf Wirksamkeit geprüft und dokumentiert werden.
Was 100 KBE je 100 ml bedeutet
Der technische Maßnahmenwert ist kein Grenzwert für unmittelbare Gesundheitsgefahr, sondern ein Signal: Die Installation hat ein technisches Problem, das geklärt werden muss. 100 KBE je 100 ml sind deshalb kein Produkttrigger: Aus dem Wert folgt nicht automatisch, welche Technik eingebaut werden muss, sondern zunächst, dass Ursache und Risiko verstanden werden müssen.
Welche Schritte unverzüglich folgen
Anzeige beim Gesundheitsamt. Das Erreichen des Maßnahmenwertes ist anzuzeigen; das Amt kann weitere Anordnungen treffen.
Befund und System bestätigen. Betroffene Stränge, Probenahmestellen und Messhistorie belastbar zuordnen; Nachbeprobung nach anerkannten Regeln.
Risikoabschätzung durchführen. Nutzung, Temperaturen, Hydraulik, Totleitungen und mögliche Exposition systematisch bewerten.
Maßnahmen ableiten und prüfen. Bauliche, betriebliche und, wo passend, desinfizierende Maßnahmen umsetzen und ihre Wirksamkeit nachweisen.

Wer die Risikoabschätzung durchführen kann
Die Risikoabschätzung verlangt hygienisch-technische Fachkunde: In der Praxis übernehmen sie qualifizierte Sachverständige oder Fachplaner für Trinkwasserhygiene, häufig mit Kenntnis der VDI/DVGW-Regelwerke. Der Betreiber bleibt für die Beauftragung und die Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen verantwortlich. Hydreatio führt keine Risikoabschätzung durch: Wir setzen technische Maßnahmen um, die daraus folgen können.
Was Probenahme, Ursachenprüfung und Sanierung trennt
Drei Aufgaben, drei Rollen: Die Probenahme durch akkreditierte Stellen liefert den belastbaren Befund. Die Ursachenprüfung (Kern der Risikoabschätzung) erklärt, warum die Installation auffällig ist. Die Sanierung behebt Ursachen baulich, betrieblich oder verfahrenstechnisch. Eine kontinuierliche Desinfektion kann die Sanierung ergänzen und absichern; sie ersetzt keine der drei Aufgaben.
Häufige Fachfragen
Ab welchem Legionellenwert muss ich handeln?
Beim technischen Maßnahmenwert von 100 KBE je 100 ml. Bereits das Erreichen löst die Pflichten aus: Anzeige beim Gesundheitsamt, Risikoabschätzung, Ursachenbehebung und Sanierung.
Reicht kontinuierliche Desinfektion allein aus?
Nein. Nach DVGW W551 ist Desinfektion eine ergänzende Maßnahme und ersetzt nicht die Behebung baulicher und betrieblicher Ursachen. Wirksam ist beides zusammen, mit lückenlosem Nachweis.

Wann technische Unterstützung sinnvoll ist
Wenn Befunde trotz thermischer Desinfektion und Spülung wiederkehren, wenn Biofilm vermutet wird oder wenn die Dokumentation des Hygienebetriebs lückenhaft ist, kann eine überwachte, messwertgeführte Desinfektion Teil des Gesamtkonzepts werden, eingebunden in Ursachenklärung und Betriebsführung, mit protokollierten Werten.
Maßnahmen für die Trinkwasserhygiene planen.
PrimärquellenTrinkwasserverordnung (TrinkwV), insbesondere die Pflichten beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes und § 51 (Risikoabschätzung); RKI, „Hygienische Qualität untersuchungspflichtiger Trinkwasserinstallationen“ (Stand 30.04.2024); DVGW-Arbeitsblatt W 551 (technische Regel, kein Gesetz: Ausgabe vor konkreter Normaussage prüfen). TrinkwV (gesetze-im-internet.de)













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